Natürlich können wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten erläutern, wie Sie Handicap International unterstützen können und was mit Ihrer Testamentsspende geschieht, aber wir können Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Für die rechtssichere Gestaltung und Formulierung Ihres Testaments vermitteln wir Ihnen gern einen Fachanwalt für Erbrecht. Dieser kann Ihnen Antworten auf juristische und erbschaftssteuerrechtliche Fragen geben.
Das Leben ist unvorhersehbar und Dinge verändern sich. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen und den neuen Umständen anpassen. Wichtig ist: Änderungen müssen als solche zu erkennen sein. Und es muss ersichtlich sein, welches der aktuelle Stand Ihres Testamentes ist. Bitte die Seitenzahlen, die Ortsangabe, das Datum und die Unterschriften mit Vor- und Zuname nicht vergessen. Grundsätzlich ist es ratsam nicht mehr geltende Versionen Ihres Testaments zu vernichten. Besonderheiten bestehen jedoch bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen.
Oft erfährt Handicap International erst durch die Mitteilung des Nachlassgerichtes von Ihrem letzten Willen, also einer Erbschaft oder eines Vermächtnis. Wenn Sie möchten, dass Ihr Wille schnellstmöglich umgesetzt wird, ist es hilfreich, wenn Sie Handicap International über Ihr Vorhaben informieren, sei es durch einen entsprechenden Hinweis oder auch eine Kopie Ihres Testaments.
Sie können in Ihrem Testament selbst entscheiden, ob Sie Testamentsvollstreckung anordnen und wen Sie dafür einsetzen. So kann auch Handicap International kann diese Aufgabe übernehmen.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und senden Ihnen unsere Broschüre „Für Menschen mit Behinderung weltweit. Mit Ihrem Testament Zukunft schenken“ zu. Sie können diese hier kostenlos bestellen.
Ich helfe Ihnen gerne weiter und freue mich auf Ihre Nachricht.
Laura Stanischeff
Engagement-Beraterin
Tel.: 089 / 54 76 06 24
Mail: l.stanischeff(at)hi.org
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